Praxis

Neue Wege Wagen 

Trauer REDNERIN
 

EIN LETZTES WORT ZUM ABSCHIED

 

„Denn Irgendwas von dir bleibt hier“ 


 

Wenn eine Lebensreise endet, fehlen oft die richtigen Worte.  Die Trauerfeier ist der Abschied von einem geliebten Menschen und damit auch die Möglichkeit ihn noch einmal in die Mitte zu nehmen und aufleben zu lassen. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen biete ich Ihnen die Planung für einen passenden Rahmen um eine würdevolle und individuelle Abschiedsfeier zu gestalten.  Gemeinsam lassen wir verschiedene Stationen der Lebensreise mit musikalischer Untermalung, Gedichten und Gedanken der Hinterbliebenen noch einmal aufleuchten.

Mit meiner einfühlsamen und einzigartigen Trauerrede möchte ich Ihnen die Unterstützung beim Loslassen auf dem letzten Weg geben.


Termine und Kosten nach individueller Vereinbarung

 
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die Rechnungslegerin berechnet gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.


Trauerrednerin & Trauerbegleiterin © by Susanne Neumann. Alle Rechte vorbehalten


 

Trauer BEGLEITERIN

DIE HOFFNUNG GEHT MIT DEM MUT HAND IN HAND

„Am Ende des Tunnels scheint ein Licht“

 
In einem geschützten Rahmen dürfen Sie Ihren Gefühlen freien Lauf lassen. Abschied und Trennungsschmerzen sind tiefgreifende Gefühle, die krank machen können, wenn sie unbearbeitet verdrängt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich von einem geliebten Menschen oder Tier verabschieden mussten.
Für die betroffenen Menschen ist es häufig schwer, passende Ansprechpartner für ihre Trauer zu finden. Der gesellschaftliche Umgang mit Trauer, Tod und Trennung ist häufig schambelastet, ungewohnt und befremdlich. 
Gemeinsam erarbeiten wir Wege durch die Trauerphasen hindurch, eine mögliche Neuorientierung am Ende des Tunnels und auch unterschiedliche Abschiedsrituale. Durch die wertschätzenden und einfühlsamen Gespräche dürfen Sie das Loslassen und Umstrukturieren lernen.
 

Termine  
nach persönlicher Vereinbarung - auch online über Skype / Zoom
Kosten
70,- Euro pro Stunde 

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die Rechnungslegerin ist nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen, vgl. § 4 Nr. 14 UStG.